Kurse
Basiskurse ab 1. Klasse
Basiskurse ab 2. Klasse
Basiskurse Kindergarten
Basiskurs Vorschule
Ensembles/Orchester
Instrumentalkurse
Weitere Angebote
Tarife
Kursgelder (gültig ab 24. Januar 2022)
Basiskurse (Gruppenunterricht)
- ELKI-Musik
- CHF 195.00
- Singkreis
- CHF 205.00
- Klanggarten ehem. Musikgarten
- CHF 205.00
- Chorsingen
- CHF 105.00
- Rhythmuswerkstatt
- CHF 260.00
- Ukulele in Gruppen Singen & Begleiten
- CHF 260.00
- Blockflöte in Gruppen
- CHF 345.00
- Theaterkurs
- CHF 205.00
- Blasinstrumentenkarussell
- CHF 205.00
- Schnupperkurse für Blasinstrumente
- CHF 360.00
- Schlagzeug-Vorkurs
- CHF 360.00
Instrumentalunterricht (Einzelunterricht)
- 25' Lektion Klavier und Schlagzeug *
- CHF 535.00
- 25' Lektion Übrige Instrumente
- CHF 525.00
- 40' Lektion Klavier und Schlagzeug *
- CHF 855.00
- 40' Lektion Übrige Instrumente
- CHF 840.00
- 50' Lektion Klavier und Schlagzeug * / Talentförderung
- CHF 1'070.00
- 50' Lektion Übrige Instrumente / Talentförderung
- CHF 1'050.00
* inkl. Zuschlag für Wartungskosten
Ergänzungskurse
- Ensemble und Orchester mit Instrumentalunterricht
- inbegriffen
- Ensemble und Orchester ohne Instrumentalunterricht
- CHF 110.00
- Gehörbildung als Ergänzung zum Instrumentalunterricht
- CHF 100.00
Unterricht für 20- bis 25-Jährige
Nur als Fortsetzung für bisherige SchülerInnen.
Bei Ausbildungsnachweis gilt der Jugendtarif (siehe oben), ohne jegliche Geschwister- und Sozialrabatte.
Bei Ausbildungsnachweis gilt der Jugendtarif (siehe oben), ohne jegliche Geschwister- und Sozialrabatte.
- 50' Lektion
- CHF 1'680.00
- 40' Lektion
- CHF 1'344.00
- 25' Lektion
- CHF 840.00
- Ensemble-Belegung ohne Instrumentalunterricht
- CHF 175.00
Alle Preise verstehen sich in CHF und pro Semester.
Kursgeldermässigung
Das Antragsformular für Kursgeldermässigung muss JEDES SEMESTER NEU an das Sekretariat eingereicht werden (keine automatische Wiederholung). Dies gilt auch für Sozialhilfe-Empfänger.
Anträge betreffend Frühlingssemester müssen jeweils bis 15. November, diejenigen für das Herbstsemester bis 15. Mai eingereicht werden.
Antragssteller aus Schönenbuch wenden sich direkt an die Gemeindeverwaltung in Schönenbuch.