Für Schüler und Schülerinnen aus Allschwil existiert ein abgestuftes Geschwister- und Sozialrabattsystem, das sich nach dem steuerbaren Einkommen (Ziffer 790* der Steuerrechnung) richtet.
Die Reduktionen werden für jedes Kind gewährt, welches die Musikschule besucht.
Anträge betreffend Frühlingssemester müssen jeweils bis 15. November, diejenigen für das Herbstsemester bis 15. Mai eingereicht werden.
Der Antrag muss jedes Semester neu gestellt werden (keine automatische Wiederholung). Dies gilt auch für Sozialhilfe-Empfänger.
Für das Bemessen der Ermässigung resp. des Rabattes kann ausnahmslos auf den zuletzt erstellten, definitiv vorliegenden Entscheid der Steuerbehörde zurückgegriffen werden. Es empfiehlt sich deshalb jeweils eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung.
Grundlage für alle Bestimmungen bildet das Reglement der Einwohnergemeinde Allschwil vom 14.11.2007.
Antragsteller aus Schönenbuch wenden sich direkt an die Gemeindeverwaltung in Schönenbuch.